Bürgerliche Parteien pochten schon länger darauf, dass es zusätzlich Vorschriften und Kontrollen zu den finanziellen Verhältnissen der Mieter geben solle. Eine Einzelinitiative, nach der das Haushaltseinkommen maximal das Vierfache der Miete hätte betragen dürfen, wurde allerdings schon im Gemeinderat versenkt.
Nun hat eine Spezialkommission des Gemeinderates einen Kompromiss gefunden, der Belegungsvorschriften (Personen plus ein Zimmer), Einkommenlimiten (max. das Vierfache der Miete bei Einzug) und Vermögenslimiten (max. CHF 200 000) sowie die Kontrolle der Verhältnisse alle zwei Jahre vorsieht. Nicht betroffen vom Vorschlag wären die subventionierten Wohnungen, da für diese härtere Auflagen gelten und die bereits kontrolliert werden.
Wohlhabende in Stadtwohnungen? (TAonline vom 15.11.17) >
In 190 Wohnungen verdienen die Mieter über 230’000 Franken (TAonline vom 15.11.17) >
Dass Gutverdiener aus städtische Wohnungen rausmüssen ist gut (NZZonline vom 15.11.17) >
Reiche Zürcher müssen raus aus städtischen Wohnungen (NZZonline vom 15.11.17) >
In so vielen Wohnungen müsste die Stadt die Mieter auswechseln (TAonline vom 16.11.17) >
Reiche müssen um ihre Billigwohnungen fürchten (NZZonline vom 16.11.17) >