Die Fachleute seien sich einig: Bei den ersten zwei Bauetappen der Familienheim-Genossenschaft FGZ, die zwischen 1924 und 1926 erstellt worden sind, handele es sich um hochrangige Schutzobjekte, um schweizweit einmalige Zeitzeugen des «helvetischen Modells der Gartenstadt». Im Rahmen eines Masterplans wollte der Zürcher Stadtrat der Genossenschaft dennoch ermöglichen, die zwei Siedlungen abzubrechen. Die FGZ wollte mehr gemeinnützige Wohnungen erstellen und gleichzeitig ihre Siedlungen baulich verdichten. Nachdem das Baurekursgericht den Rekurs des Heimatschutzes ablehnte, legt der Heimatschutz nun Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. (NZZ vom 15.03.18)