Vorbehaltlicher Rückzug der Initiative „Bezahlbar wohnen im Kanton Zürich“

Dass den Gemeinden das Recht eingeräumt wird, zwecks Schaffung kommunaler Fonds selber substanzielles zum Bau von mehr bezahlbarem Wohnraum beizutragen, betrachtet das Initiativ-Komitee als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Aus diesem Grund entscheidet sich das Komitee für den bedingten Rückzug der Initiative „Bezahlbar wohnen im Kanton Zürich“ – unter dem Vorbehalt, dass der vom Kantonsrat mit Vorlage 5057a beschlossene Gegenvorschlag tatsächlich in Kraft tritt.

Das Initiativ-Komitee hält jedoch fest, dass es noch ein weiter Weg ist zur Umsetzung des Verfassungs- auftrages, im Kanton Zürich mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die wohnbaugenossenschaften zürich werden dabei weiterhin ein verlässlicher Partner der Gemeinden sein.

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Erste Pressestimmen
> TAonline vom 02.03.15
> NZZonline vom 02.03.15

 


 

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