Verhindern wir die Schwächung der städtebaulichen Verträge! Gemeinden brauchen die Möglichkeit einen Mindestanteil an gemeinnützigen Wohnungen festzulegen.
Der Kanton Zürich wächst. Gemeinden errichten Spielplätze, Velostationen, Pärke, Schulen und Kitas und bauen den öffentlichen Verkehr aus. Wer als Grundeigentümer von Auf- und Umzonungen für den Bau von Wohnraum profitiert, soll sich an den Kosten für die nötige Infrastruktur beteiligen. Dies fordert die Initiative für einen fairen Mehrwertausgleich.
Um Kulturland und Erholungsräume zu schützen, sollen die Gemeinden nach Innen wachsen. Bei einer guten baulichen Verdichtung müssen Gemeinden Infrastruktur für die neuen Bewohnerinnen und Bewohner errichten. Und sie müssen dafür sorgen, dass es auch in Zukunft preisgünstige Wohnungen gibt.
Bis anhin konnten Gemeinden mittels städtebaulichen Verträgen mit den Grundeigentümern regeln, dass ein Teil der zu erstellenden Wohnungen gemeinnützig sein soll. So war es möglich, dass zum Beispiel in der Manegg in Zürich (GeenCity) oder auf dem Werk1 in Winterthur (Lokstadt) 30% gemeinnützige Wohnungen entstanden oder entstehen werden. Die Initiative sichert dieses bewährte Instrument und wehrt sich gegen den Vorschlag des Regierungsrates, welcher den Grundeigentümern zukünftig erlauben soll, frei zwischen städtebaulichem Vertrag und einer ungenügenden finanziellen Entschädigung zu wählen.
Die Initiative für einen fairen Mehrwertausgleich gibt den Gemeinden die Kompetenz, auf dem Mehrwert eine Abgabe nach ihren Bedürfnissen zu erheben oder entsprechende Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag zu treffen. Sie sieht ausserdem vor, dass die Gemeinden die so erhobenen Abgaben entweder für den Bau oder Erhalt der Infrastruktur oder für die Förderung von preisgünstigen Wohnungen verwenden dürfen.
Was ist der Mehrwertausgleich?
Wenn die Gemeinden die Bebauungsregeln für einzelne Grundstücke oder ganze Gebiete verändern, steigt der Wert dieses Baulandes meist stark an. Die Verfassung sieht vor, dass Grundeigentümer und Gemeinden diesen Mehrwert teilen sollen. Der Anteil, den die Gemeinden erhalten, nennt man Mehrwertausgleich.
Wie ist der Mehrwertausgleich aktuell geregelt?
Der am 7. Februar 2018 vom Regierungsrat vorgelegte Entwurf für ein Mehrwertausgleichsgesetz schränkt den Handlungsspielraum der Gemeinden unnötig ein. Er will den kommunalen Ausgleich bei Auf- und Umzonungen auf 15 Prozent begrenzen. Und er zwingt den Gemeinden eine Abgabe von 5 Prozent auf, die in die Kasse des Kantons fliessen soll. Die Initiative für einen fairen Mehrwertausgleich bietet eine sinnvolle Alternative zu dieser neuen Regelung.
Nun bauen wir auf die Mitwirkung unserer Mitglieder und deren Genossenschaftsmitgliedern, damit die Unterschriften möglichst schnell gesammelt werden können.
Medieninformation Wohnbaugenossenschaften Zürich vom 19.04.18 >
Gemeinsame Medienmitteilung des Initiativ-Komitees vom 19.04.18 >
Die Unterschriftensammlung startet am 20. April. Hier finden Sie den Unterschriftenbogen >
Die Vernehmlassungsantwort von Wohnbaugenossenschaften Zürich (2. Vernehmlassungsantwort auf der Seite) >
Die Initiativ-Website >
Der Artikel zur Lancierung (NZZonline vom 19.04.18)
«Initiative soll Kantonsrat Beine machen» (Zürcher Oberländer vom 20.04.18)