Trotz der vom Bundesrat angekündigten, schrittweisen Lockerungen des «Lock-Down» bestehen Unsicherheiten, ab wann und in welcher Grössenordnung Versammlungen wieder möglich sein werden. Da bei uns dieses Jahr keine schwergewichtigen Traktanden anstehen und um das Geschäfts- und Jubiläumsjahr 2019 noch im ersten Halbjahr formell abschliessen zu können, hat der Vorstand beschlossen, die ursprünglich für den 4. Mai 2020 in «physischer Form» geplante Generalversammlung abzusagen und gleichzeitig von der mit Art. 6a COVID-19-Verordnung 2 vom 16. März 2020 (Stand 9. April 2020) eingeräumten Möglichkeit einer schriftlichen Durchführung Gebrauch zu machen.
Wir werden unseren Mitgliedern bis Ende Mai 2020 die Traktandenliste einschliesslich der vollständigen Unterlagen zustellen. Der Vorstand wird im Rahmen einer «kleinen Generalversammlung» an seiner Sitzung vom Montag, 29. Juni 2020 das Ergebnis der Abstimmung zu den einzelnen Traktanden protokollarisch festhalten.