Die redigierte Fassung des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) wurde am 28. Oktober 2019 vom Kantonsrat verabschiedet. Die Umsetzung des Gesetzes wird mit der Mehrwertausgleichsverordnung geregelt, welche zur Vernehmlassung auflag. Wohnbaugenossenschaften Zürich wurde eingeladen, Änderungsvorschläge aus Sicht des gemeinnützigen Wohnungsbaus einzureichen.
Der Regionalverband erachtet es als sehr wichtig, dass den besonderen Umständen der gemeinnützigen Bauträger Rechnung getragen wird. Aus diesem Grund hat er unter Mitwirkung der interessierten Wohnbaugenossenschaften eine Stellungnahme erarbeitet, die insbesondere die Entwicklung der Landpreismodelle, die Schätzung des Mehrwerts und die Ausgestaltung der städtebaulichen Verträge betreffen. Sie finden das Schreiben im Namen der Regionalverbände Zürich und Winterthur zuhanden der Baudirektion des Kantons Zürich hier >