Städtische Billigwohnungen für Millionäre – Ausnahme oder Regel?

So definiert sie zwar den Begriff «Kostenmiete» richtig: (Zitat:) «Die Stadt bietet die meisten ihrer Immobilien zur sogenannten Kostenmiete an: Verwaltungs- und Unterhaltskosten, Rückstellungen für Renovationen und die Kapitalkosten sind gedeckt, doch auf Rendite wird verzichtet.», erliegt im nächsten Satz aber gleich einem grossen Irrtum: (Zitat:) «Im Verwaltungsjargon spricht man in diesem Fall von einer «freitragenden Wohnung». » Kostenmiete hat von der Definition her nichts mit freitragenden Wohnungen zu tun. «Freitragend» bedeutet lediglich, dass diese Wohnungen nicht subventioniert sind.

Auch wiederspricht sie sich selbst, wenn sie einerseits vom Verhindern der Gentrifizierung schreibt und wenig später auf Einkommenslimiten (die ja Gutverdienende von den anderen trennt) pocht und findet, «soziale Durchmischung sieht anders aus.»
Andererseits stellt sie etwas wichtiges fest: Dass die Genossenschaften auf städtischem Gebiet nahezu 40’000 Wohnungen besitzen. Genossenschaften gehören weitgehend sich selbst:  Wohnraum auf eigenem Land, aus eigener Kraft und mit eigenem Kapital finanziert.
Die Beispiele von prominenten Gutverdienenden, die die Weltwoche ans Licht bringt, betreffen nur städtische Wohnungen. Interessanterweise bringt das Blatt aber dennoch erneut die Genossenschaften ins Spiel, obwohl diese keine städtische Einrichtung sind. (Weltwoche Nr. 4.14)

Tages-Anzeiger und 20 Minuten nehmen die Geschichte dankbar in Print- und Online-Ausgabe auf und reichern die Geschichte noch mit weiteren Irrtümern an. Gleichzeitig wird publik, dass Millionärin Hedy Schlatter, SVP-Kantonsrätin und selbst Verfechterin einer schärferen Vergabepraxis, selbst in einer günstigen städtischen Wohnung wohnt. (Tages-Anzeiger online vom 21.01.2014)

Gleichzeitig wurde im Zürcher Gemeinderat ein FDP-Postulat, das schärfere Vergabe-Richtlinien forderte, per präsidialem Stichentscheid abgelehnt. (NZZ vom 23.01.2014)

 


 

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