Weil die BG Opfikon ihre Liegenschaft auf Baurechtsland nur an einen gemeinnützigen oder sozialen Wohnbauträger verkaufen könnte, würde sie keinen Marktpreis erzielen, und so ergebe sich kein Minderwert und finanzieller Schaden wegen Fluglärms; deshalb habe sie keine Entschädigung zugute, bestätigt das BVG einen Entscheid der Schätzungskommission. Es geht um ein Grundstück, das sich im Bereich der Abflugschneise der Piste 16 befindet und das seit Einführung der sogenannten vierten Welle 1996 von deutlich mehr Fluglärm betroffen ist. Die Baugenossenschaft hatte dort 1960 zwei Mehrfamilienhäuser mit 18 Wohnungen für Familien mit kleinem Einkommen erstellt.
NZZ vom 28.12.16 > | Landbote vom 28.12.16 >