Viele Genossenschaftssiedlungen in der Stadt Zürich sind im «Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte» und/oder im «Inventar der schützenswerten Gärten und Anlagen von kommunaler Bedeutung» verzeichnet. Wird für eine solche inventarisierte Siedlung eine Immobilienstrategie oder ein konkretes Bauprojekt entwickelt, sind einige Besonderheiten zu beachten.
Die vorliegende Wegleitung informiert die betroffenen Wohnbaugenossenschaften über die wichtigsten Grundlagen und Prozesse im Stadtzürcher Denkmalschutz. Und sie zeigt auf, welche Schritte je nach Art des Bauvorhabens zu unternehmen sind, damit die Wohnbaugenossenschaft ihre Strategien und Projekte unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Qualitäten möglichst zielgerichtet umsetzen kann.
Es ist Wohnbaugenossenschaften Zürich und der Denkmalpflege der Stadt Zürich wichtig, in guter, partnerschaftlicher Zusammenarbeit bewilligungsfähige Projekte zu entwickeln. Die vorliegende Wegleitung wurde daher in enger Kooperation erstellt. Die dargelegten Prozesse korrespondieren mit dem Faltblatt «Denkmalpflege – Baukultur in Zürich» der städtischen Denkmalpflege1.
In den einzelnen Kapiteln werden Schritt für Schritt der gesetzliche Auftrag und die Grundlagen der Denkmalpflege, die Zusammenarbeit zwischen Bauträgern und der Denkmalpflege und die verschiedenen Prozesse beschrieben, je nachdem, ob es sich um eine einfache Instandhaltung, eine Gesamtsanierung oder einen Abbruch bzw. Erneuerungsbau handelt.
Ausserdem enthält die Broschüre entsprechende Beispiele zu den verschiedenen Vorhaben sowie alle wichtigen Kontaktadressen zu den beteiligten Institutionen.
Die Wegleitung «Schützenswert – Wegleitung für Bauvorhaben bei Wohnsiedlungen im kommunalen Inventar für schützenswerte Bauten, Gärten und Anlagen der Stadt Zürich» steht hier zum Download bereit >