Die gemeinnützigen Wohnbauträger im Grossraum Zürich bemühen sich seit Jahren nach Kräften, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Sie stossen aber bei der Verfügbarkeit von bezahlbarem Bauland an ihre Grenzen. Gleichzeitig lehnt die Kantonsregierung sinnvolle Wohnbau-Initiativen ab und will stattdessen Wohneigentum fördern. Vor dem Hintergrund akuter Knappheit von bezahlbarem Wohnraum ist die Leerkündigung von drei Sugus-Häusern in Zürich umso bedauerlicher. Dies beschäftigt auch Wohnbaugenossenschaften Zürich.
Leopold Bachmann war sehr erfolgreich bei der Erstellung von günstigem Wohnraum. Günstig ist aber nicht gleichbedeutend mit gemeinnützig. Schon gar nicht auf Dauer. Im Gegensatz dazu hängt bezahlbarer Wohnraum bei Wohnbaugenossenschaften eben nicht von der Gunst einer einzelnen Person ab, sondern ist statutarisch verpflichtend.
Im Unterschied zu den äusserst kurzfristigen Kündigungen bei den Sugus-Häusern informieren die gemeinnützigen Wohnbauträger ihre Mitglieder jeweils Jahre im Voraus über geplante Sanierungen oder Neubauten. Dies nicht nur, damit die Betroffenen genügend Zeit haben, sich neu zu orientieren, sondern auch, um ihnen nach Möglichkeit einen valablen Ersatz anbieten zu können. Der wichtigste Schutz bietet aber die demokratische Mitsprache. Gegen den Willen einer Mehrheit der Genossenschafter:innen kann keine Totalsanierung und kein Neubau beschlossen werden.
Das rücksichtslose Vorgehen bei den Sugus-Häusern macht einmal mehr deutlich, dass langfristig tiefere Mieten und Wohnsicherheit nur mit einem höheren Anteil gemeinnütziger Wohnbauträger möglich sind. Der Bewohnerschaft in den drei Sugus-Häuser ist es zu wünschen, dass ein entsprechender Wechsel bei der Eigentümerschaft gelingt.