Jahrelang hatte die Baugenossenschaft Oberstrass die Planung für ihr Ersatzneubau-Projekt an der Winterthurerstrasse vorangetrieben. Doch nun stoppte das Zürcher Baurekursgericht das Projekt mit der Begründung, die Lärmschutzvorschriften würden nicht eingehalten, und hob die Baubewilligung der Stadt und die Ausnahmebewilligung des Kantons Zürich wieder auf.
NZZ und Tages-Anzeiger berichteten darüber. Adi Kälin plädierte in seinem Kommentar dafür, dass die Verschärfung der Lärmschutzvorschriften nicht zu einer Blockade für den Wohnungsbau in der Stadt führen dürfe. Im Interview äussert sich auch der Stadtzürcher Hochbau-Vorsteher André Odermatt dazu.
Die Baugenossenschaft Oberstrass hat am 7. Juli 2020 beim Verwaltungsgericht (2. Instanz) Beschwerde gegen das Urteil eingereicht. So oder so verzögert sich der Erneuerungsprozess auf unbestimmte Zeit.
Da Liegenschaften gemeinnütziger Bauträger nicht selten an lärmbelasteten Lagen zu finden sind, hat Wohnbaugenossenschaften Zürich ein Merkblatt zum Thema «Wohnungsbau an lärmbelasteten Lagen» erarbeitet.