Kommentar zu «Die Grenzen der Durchmischung»

Dieser widerspiegelt mit 21 % kantonsweit aber ziemlich genau unsere Gesellschaft. Ausserdem wird ausser acht gelassen, dass sich Menschen auch einbürgern lassen (und also auch nicht mehr als Ausländer gelten), dass Genossenschaften mit Baurechten oft die Bedingung auferlegt wurde, dass Mietgesuche von jenen, die mindestens zwei oder gar noch mehr Jahre im Kanton wohnhaft sind, zu bevorzugen sind. Bei den subventionierten Wohnungen stellen Bund und Kanton sogar drei Jahre, Schweizer Pass oder Niederlassungsbewilligung C zur Bedingung.

Ausserdem wird der überdurchschnittlich hohe Anteil von Familien kritisiert. Dass dies exakt der Gründungs- und Unternehmenszweck zahlreicher Genossenschaften ist, wird nicht erwähnt. Auch wird der Umstand, dass Bewerbende, die den Genossenschaften schon bekannt sind (wohl weil sie bereits Genossenschafter sind), bei den Gesuchen bevorzugt werden, irrtümlich dem besseren Beziehungsnetz zugeschrieben statt der Tatsache, dass Genossenschaften in erster Linie ihren Genossenschaftern verpflichtet sind, speziell dann, wenn es darum geht, ihnen in Ersatzneubauten wieder Wohnraum anbieten zu können.

Wir halten zwei Dinge fest:
> Genossenschaften sind private Eigentümergemeinschaften. Sie sind aber  – im Gegensatz zu kommerziell Vermietenden – zum einen der Kostenmiete und bereits statuarisch zu sozial-verantwortlichem Handeln verpflichtet.
> Sie leisten Pionierarbeit, wenn es um Lösungen in den Bereichen des studentischen Wohnens, beim Alterswohnen, bei Wohnen in neuen Familienformen und der Integration (gemischte Nutzungen mit Gewerbe) in bestehende Quartiere geht.

(Artikel Zürichsee-Zeitung vom 08.10.16)

 


 

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