Konkret fordern die Unterzeichnenden, dass bis 2040 mindestens ein Viertel aller Mietwohnungen im Besitz von gemeinnützigen Wohnbauträgern ist – also in der Regel von Genossenschaften oder der öffentlichen Hand. Die Träger dürfen eine kostendeckende Miete verlangen, aber keinen Gewinn erwirtschaften. (Zürcher Unterländer vom 18.04.18)