Das Geld wäre benötigt worden, um den Bau des neuen Schulhauses zu finanzieren. Die Schulpflege liess verlauten, dass das Grundstück nach dem Volksentscheid nun wohl für 10 weitere Jahre verpachtet werden müsse. Die Liegenschaftenbewirtschaftung sei schliesslich nicht Aufgabe der Schulpflege. Dafür müsse man nun eine Steuererhöhung in Kauf nehmen. Der Dübendorfer Gemeinderat und Zürcher Kantonsrat Orlando Wyss fügte hinzu, bei der Abgabe im Baurecht kämen wohl nur noch zweitklassige Investoren in Frage. Leider hat es der Journalist versäumt nachzufragen, ob damit Wohnbaugenossenschaften gemeint wären.
(Anzeiger von Uster vom 10.02.2014)