Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die beiden ersten Siedlungen der Zürcher Familienheimgenossenschaft erhalten werden müssen. Stadtrat und Genossenschaft akzeptieren den Entscheid nun aber nicht und gelangen ans Bundesgericht. (NZZ vom 05.03.19)
Medienmitteilung der Familienheim-Genossenschaft FGZ vom 04.03.19 >