Bewährte Lüftungsfensterpraxis statt jahrelange Rechtsunsicherheit

Medienmitteilung von Wohnbaugenossenschaften Schweiz und Wohnbaugenossenschaften Zürich
Zürich, 11. Juni 2024

Wohnbaugenossenschaften fordern vom Parlament pragmatische Lösung beim Lärmschutz.

Aktuell sind viele Bauprojekte in dicht besiedelten Gebieten durch strenge Lärmschutzvorgaben blockiert. Dies bremst die Innenentwicklung und verschärft die Wohnungsknappheit. Im Rahmen der Beratung zum revidierten Umweltschutzgesetz sollten die Siedlungsentwicklung und der Lärmschutz besser aufeinander abgestimmt werden. Nun droht jedoch, dass die eidgenössischen Räte den Lärmschutz einseitig zugunsten der Bautätigkeit schwächen. Indem sie das Fuder überladen, riskieren sie ein Referendum und lösen somit weitere Verzögerungen und Rechtsunsicherheit aus.

Am 17. Juni berät die Umweltschutzkommission des Nationalrats zum zweiten Mal die Revision des Umweltschutzgesetzes. Wohnbaugenossenschaften Schweiz und Wohnbaugenossenschaften Zürich beobachten mit Besorgnis, dass die überfällige Revision der Lärmschutzvorgaben nun an der Kompromisslosigkeit der eidgenössischen Räte scheitern könnte. Leider haben die beiden Räte die Vorlage des Bundesrats stark abgeändert: Statt auf die bewährte Lüftungsfensterpraxis abzustellen, wollen sie den Lärmschutz massiv abbauen. Geht es nach dem Ständerat, sollten neu keine Lärmgrenzwerte am offenen Fenster eingehalten werden müssen, wenn eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert wird. Der Nationalrat geht etwas weniger weit: Verfügt eine Wohnung über eine kontrollierte Lüftung, müssten die Grenzwerte noch an einem einzigen Fenster einer Wohnung eingehalten werden. Indem die beiden Räte das Fuder völlig überladen, drohen nicht nur ein Referendum und damit die weitere Verzögerung einer Lösung, sondern auch jahrelange Rechtsstreitigkeiten.

Unbefriedigender Zustand seit 2016
Um das Bauen an lauten Lagen zu ermöglichen, wurde vor 2016 vor allem im Kanton Zürich häufig die sogenannte Lüftungsfensterpraxis angewendet. Dabei sollten die Grenzwerte in jedem lärmempfindlichen Raum an einem offenen Fenster eingehalten werden. 2016 legte das Bundesgericht die Lärmschutzverordnung in einem Urteil strenger aus. Die Lüftungsfensterpraxis war passé. Der Aargauer GLP-Nationalrat Beat Flach forderte bereits 2016 eine Gesetzesänderung mit dem Ziel, dass die alte Praxis wieder angewendet werden solle. Daraufhin geschah lange nichts.

Wohnbaugenossenschaften Schweiz und Wohnbaugenossenschaften Zürich waren erfreut, als der Bundesrat dem Parlament im Dezember 2022 die Botschaft zur Revision des Umweltschutzgesetzes unterbreitete. Punkto Bauen an lärmbelasteten Standorten schlug er vor, dass die Lärmschutzwerte in mindestens der Hälfte der Räume einer Wohnung eingehalten werden müssten. Gemessen wird am offenen Fenster. Dies entspricht mehr oder weniger der früheren Lüftungsfensterpraxis.

Wohnbaugenossenschaften möchten wieder bauen können
Der Dachverband sowie der Regionalverband Zürich der Wohnbaugenossenschaften haben sich stets für die Lüftungsfensterpraxis eingesetzt. Sie bietet eine ausgewogene Balance zwischen der Siedlungsentwicklung nach innen und dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm. Die Vorschläge von National- und Ständerat führen jedoch zu schlechter Wohnqualität und gefährden die Gesundheit der Bewohnerschaft. Dem ursprünglichen Anliegen einer Rückbesinnung auf die Lüftungsfensterpraxis wird damit in keiner Weise Rechnung getragen.

Die beiden Verbände möchten, dass ihre Mitglieder endlich wieder auch in lärmbelasteten Gebieten bauen können. Sie setzen sich darum für eine Rückkehr zur bewährten Lüftungsfensterpraxis ein. Die Verbände appellieren an die vorberatenden Umweltschutzkommissionen sowie an die eidgenössischen Räte, das Fuder nicht zu überladen. Nur so kann ein Referendum verhindert werden, das die Bautätigkeit aller – auch die der gemeinnützigen Wohnbauträger – auf weitere Jahre behindern würde.

Wohnbaugenossenschaften Schweiz ist die Dachorganisation von 1275 Wohnbaugenossenschaften und weiteren gemeinnützigen Wohnbauträgern mit insgesamt über 170’000 Wohnungen. Der 1919 gegründete Verband steht im Dienste seiner Mitglieder, die auf gemeinnütziger Grundlage preisgünstigen Wohnraum erstellen und bewirtschaften. Zusammen mit ihnen strebt er im ganzen Land eine ausreichende Versorgung mit preisgünstigem, vorzugsweise genossenschaftlichem Wohnraum an. www.wbg-schweiz.ch, info@wbg-schweiz.ch


Pressekontakte
Andreas Wirz, Präsident Wohnbaugenossenschaften Zürich: 076 506 93 43 Tel., andreas.wirz@wbg-zh.ch
Medienstelle Wohnbaugenossenschaften Schweiz: 044 360 28 40, rebecca.omoregie@wbg-schweiz.ch

 

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