Corona: Musterschutzkonzept und Q&A-Site aktualisiert
Der Bundesrat hat die Massnahmen unter der COVID-19 Verordnung 3 mit Wirkung ab dem 18. Januar 2021 verschärft. Dementsprechend hat Wohnbaugenossenschaften Zürich das Muster-Schutzkonzept für seine Mitglieder nach den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG angepasst.
Speziell hervorgehoben seien an dieser Stelle die Maskentragpflicht auch in Innenräumen, die Home-Office-Pflicht und sowie Limiten bei privaten Treffen auf max. 5 Personen aus höchstens zwei Familien (sportliche und kulturelle Veranstaltungen sind bereits seit Dezember untersagt). Link zum Muster-Schutzkonzept >
Die neuen Massnahmen werfen selbstverständlich auch neue Fragen auf: Wer darf geöffnet haben? Gilt die Home-Office-Pflicht auch für die Geschäftsstellen der Baugenossenschaften? Auch bei der Arbeit der Hauswartungen gibt es Anpassungen. Antworten darauf finden Sie auf der gemeinsamen Corona-Q&A-Site von Wohnbaugenossenschaften Schweiz und Zürich.