Mit einem Masterplan wollte der Zürcher Stadtrat der FGZ eine massvolle bauliche Erneuerung ermöglichen. Drei Bauetappen mit Gebäuden im Stil der Landi oder der Nachkriegsmoderne sind unter Schutz gestellt worden. Dafür wurden, ausgerechnet, muss man sagen, die zwei ältesten Siedlungen aus dem Inventar schützenswerter Bauten entlassen. Gegen diesen Entscheid des Stadtrats rekurrierte der Zürcher Heimatschutz beim Baurekursgericht und gelangte schliesslich, nach einem für ihn negativen Urteil, mit einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht. Dieses hat nun den Plan des Zürcher Stadtrats und das Urteil des Baurekursgerichts als rechtswidrig beurteilt und die entsprechenden Entscheide aufgehoben. Der Stadtrat wird angewiesen, die beiden Siedlungen unter Schutz zu stellen. (NZZ vom 06.02.19)