Wie in den Medien bereits angekündigt, liegt nun der kommunale Richtplan der Stadt Zürich vor. Nun besteht die Möglichkeit, bis am 22. November 2018 eine Vernehmlassungsantwort aus Sicht des gemeinnützigen Wohnbaus zu formulieren. Diese Gelegenheit möchte Wohnbaugenossenschaften Zürich gemeinsam mit seinen Mitgliedern nutzen.
Der behördenverbindliche Richtplan gibt Auskunft über die Entwicklungsabsichten der Stadt und äussert sich zu Themen wie Verdichtung, Schaffung von Grünräumen oder die Raumsicherung zu Gunsten von Infrastrukturen von erheblichem öffentlichem Interesse (z.B. Schulhäuser, Werkhöfe, Strassen, Velowege usw.). Diese Planungsvorgaben fliessen in die Bau- und Zonenordnung ein und werden damit allgemeinverbindlich. Es ist naheliegend, dass die neuen Vorgaben auch für Ihre Genossenschaft von grösster Bedeutung sein können. Wir fordern Sie daher auf, ebenfalls einen Blick in die Unterlagen zu werfen.
Wohnbaugenossenschaften Zürich analysiert gegenwärtig die vorliegenden Unterlagen. Gerne laden wir Sie ein, an einer Abendveranstaltung Ihre Ergänzungen für eine gemeinsame Vernehmlassungsantwort zuhanden der Stadt einzubringen.
Vernehmlassungsabend zum Kommunalen Richtplan der Stadt Zürich
Datum: Montag, 12. November 2018
Programm: 17.30 Uhr Informeller Austausch zum Thema bei einem kleinen Imbiss
18.30 Uhr Diskussion konkreter Punkte und Einarbeitung der Feedback bis ca. 20 Uhr
Ort: Baugenossenschaft Hofgarten, Gemeinschaftsraum, Hofwiesenstr. 90, 8057 Zürich
> Wir bitten Sie, sich anzumelden.
Downloads: Die offizielle Planauflage der Stadt Zürich finden Sie unter diesem Link >
Wenn Sie uns Ihre Anmerkungen zur Vernehmlassung bereits im Vorfeld schicken möchten,
senden Sie uns diese bitte per Mail mit diesem Betreff >