82 Jahre seien eine zu lange Baurecht-Vertragsdauer, und 80 % Heimfallentschädigung seien stossend.
Tatsächlich sind Laufzeiten von 75 und mehr Jahren und Entschädigungen von 80 % des Verkehrswertes inzwischen Usus. Zudem ist fraglich, warum nicht zum tatsächlichen zukünftigen Verkehrswert entschädigt werden bzw. womit der «Abzug» begründet werden soll. (Zürichsee-Zeitung vom 07.10.16)