Dass den Gemeinden das Recht eingeräumt wird, zwecks Schaffung kommunaler Fonds selber substanzielles zum Bau von mehr bezahlbarem Wohnraum beizutragen, betrachtet das Initiativ-Komitee als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Aus diesem Grund entscheidet sich das Komitee für den bedingten Rückzug der Initiative „Bezahlbar wohnen im Kanton Zürich“ – unter dem Vorbehalt, dass der vom Kantonsrat mit Vorlage 5057a beschlossene Gegenvorschlag tatsächlich in Kraft tritt.
Das Initiativ-Komitee hält jedoch fest, dass es noch ein weiter Weg ist zur Umsetzung des Verfassungs- auftrages, im Kanton Zürich mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die wohnbaugenossenschaften zürich werden dabei weiterhin ein verlässlicher Partner der Gemeinden sein.
Erste Pressestimmen
> TAonline vom 02.03.15
> NZZonline vom 02.03.15