Die Motion Picture Licensing Company (MPLC Switzerland GmbH) versendet in regelmässigen Abständen Angebote zum Abschluss einer sogenannten MPLC-Umbrella-License® für öffentliche, nicht kommerzielle Filmvorführungen. Im jüngsten Schreiben an eine ganze Reihe von Wohnbaugenossenschaften wird u.a. auf wbg-zh Bezug genommen.
Mit Blick auf die Rechtslage und soweit ersichtlich im Einklang mit anderen Dachorganisationen, vertreten wir folgende Auffassung:
1. Die (auch auszugsweise) Wiedergabe von Ton- und Bilddokumenten (Musik, Film usw. ) an Veranstaltungen in einem nicht mehr bloss privaten Familien- oder Freundeskreis gelten als öffentlich, bedarf einer Bewilligung des Rechteinhabers und ist grundsätzlich entschädigungspflichtig. Grundsätzlich gilt dies also auch für genossenschaftliche Veranstaltungen.
2. Es gibt in der Schweiz verschiedene Organisationen, welche die Urheberrechte ihrer Mitglieder wahrnehmen. Es sind dies u.a. ProLitteris (für Bild- und Textrechte), Suisa (für Musikrechte) oder eben auch die MPLC Switzerland GmbH, welche dementsprechend Aufführungslizenzen vergeben und Gebühren einziehen.
Zur so genannten MPLC-Umbrella-License®
3. Die von der Firma MPLC Switzerland angebotenen, so genannten Umbrella Lizenzen, erlauben es, alle Filme der ihr angeschlossenen Studios/Produzenten für die Dauer eines Jahres zu zeigen, soweit es sich um nicht-kommerzielle Veranstaltungen handelt, für die kein Eintritt erhoben wird. Durch die Lizenz ausdrücklich nicht abgedeckt sind Filmvorführungen im Freien.
4. Die MPLC vertritt ein sehr breites Spektrum an Rechteinhabern, eine Globalizenzierung stellt diese Umbrella-Lizenz jedoch nicht dar und sie beschränkt sich auf Filmerzeugnisse. Der Veranstalter kommt also nicht darum herum, im Einzelfall zu prüfen, ob das zur Aufführung vorgesehene Bild- oder Tondokument über die MPLC-Lizenz tatsächlich abgedeckt ist oder ob ein anderer Rechteinhaber anzufragen und gegebenenfalls zu entschädigen wäre.
5. Wir gehen davon aus, dass es sich im Normalfall, d.h. bei weniger als drei Filmvorführungen pro Jahr, von vornherein nicht lohnt eine solche Lizenz zu lösen. In allen anderen Fällen kommt der Abschluss einer Umbrella-Lizenz durchaus in Betracht, entbindet aber nicht von der Prüfung, ob nicht bei anderen Rechteinhabern (z.B. bei verschiedenen Schweizer Filmen) eine Aufführungslizenz einzuholen wäre.
Schlussfolgerung und Empfehlung
Die Erlaubnis für die Vorführung von audiovisuellen Werken unterliegt nicht der Kollektivverwertung und muss individuell bei den Berechtigten (Produzenten, Verleihfirmen etc.) eingeholt werden. Bei Aufführungen an nicht mehr bloss privaten Anlässen (d.h. dem Familien- und Freundeskreis) kommt man nicht darum herum sich um die Urheberrechte zu kümmern.
Wie findet man den Urheber heraus?
Wir empfehlen, mit den Nutzungsrechten an bestehenden Urheberrechten sorgfältig umzugehen und die Einholung dieser Nutzungsrechte bzw. der Vorführerlaubnis vorgängig abzuklären. Dies erfordert je nach Produkt ein gesondertes Vorgehen. Eine erste Anlaufstelle können die Verleiher sein: (Liste nicht abschliessend)
Firma / Label | Homepage | Telefonnummer |
Für Filme von Fox, Universal, Paramount, Disney, Praesens Film, Warner Bros., Rialto |
www.praesens.com für “title by title”-Lizenz www.mplc.ch für “Umbrella- License” | +41 44 422 38 32 +41 44 325 35 80 |
Columbus Film | www.columbusfilm.ch | +41 44 462 73 66 |
Elite-Film | www.ascot-elite.ch | +41 44 298 81 81 |
Filmcoopi Zürich AG | www.filmcoopi.ch | +41 44 448 44 22 |
Look Now! | www.looknow.ch | +41 44 440 25 44 |
trigon-film | www.trigon-film.org | +41 56 430 12 30 |
Monopole Pathé | www.pathefilms.ch | +41 44 277 70 85 |
Frenetic Films | www.frenetic.ch | +41 44 488 44 00 |
ZOOM Verleih | www.zoomverleih.ch | +41 44 432 46 60 |
Wir sind interessiert an Ihren Erfahrungen mit MPLC aber auch anderen Lizenzgebern und beraten sie sehr gerne. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Zürich, April 2016